| Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand August 2005
I. Geltungsbestimmungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne Ausnahme für alle Lieferungen und Leistungen von TO-RO. Anders lautenden Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten immer erst dann, wenn sie durch TO-RO schriftlich bestätigt wurden. Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. TO-RO behält sich das Recht auf Teillieferungen vor.
II. Vertragsabschluss
Die von uns in Werbematerialien oder im Internet veröffentlichten Angaben zu unseren Produkten und Dienstleistungen sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden.
Bestellungen des Kunden zu unseren Produkten, gleich ob gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch vermittelt, werten wir als Angebot nach § 145 BGB. Sofern der bestellende Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen Nachricht von uns erhält, gleich ob gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch übermittelt, haben wir das Angebot abgelehnt.
Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch Übergabe der Ware an den Kunden oder dem mit der Auslieferung Beauftragten zustande.
Mündliche Informationen und Zusagen, Informationsmaterial und Werbeaussagen gleich welcher Art, vor allem Produktbeschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Waren, sowie Angaben zu Beschaffung, Qualität, Zusammensetzung, Leistung und Verwendbarkeit von Produkten sind soweit gesetzlich zulässig freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden. Sie stellen soweit gesetzlich zulässig keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.
Geringfügige Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der von TO-RO erstellten Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese Preise verstehen sich ab Sitz der Firma TO-RO und sind Preise ab dem von TO-RO gewählten Auslieferungslager.
In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc.; diese Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt, sofern in der Auftragsbestätigung nichts gegenteiliges vereinbart wurde..
Mit Verlassen des Auslieferungslagers oder der Übergabe an den von TO-RO mit der Auslieferung Beauftragten geht – sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt - die Gefahr der Beschädigung, des Verlustes oder des zufälligen Untergangs auf den Vertragspartner über. TO-RO behält sich in jedem Falle das Recht vor, die bestellte Ware per Nachnahme zu versenden.
Soweit nicht Vorkasse vereinbart wurde, sind Rechnungen von TO-RO 10 Tage nach Rechnungsausstellung rein netto ohne Skonti und sonstige Abzüge zur Zahlung fällig, jedoch spätestens unmittelbar nach Erhalt der Lieferungen von TO-RO.
TO-RO nimmt Schecks nicht an.
Im Falle von Teillieferungen gemäss III.2. ist nur der anteilige Kaufpreis zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug seitens des Vertragspartners berechnet TO-RO Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz; TO-RO bleibt der Nachweis eines höheren durch den Verzug entstandenen Schadens vorbehalten.
Das Zurückbehaltungsrecht seitens des Vertragspartners gilt nur hinsichtlich Gegenforderungen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Ansprüche von TO-RO anerkannt wurden, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
IV. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Schlägt die Mängelbeseitigung nach zwei Versuchen fehl oder sind dem Kunden weitere Versuche nicht zuzumuten, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind.
Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
V. Haftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § IV vorgesehen, ist- ohne Rücksicht auf die Natur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.
Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt.
Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VI. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz
Firmenangaben:
TO-RO
Garten- und Futtermittel
Auf der Held 6
56305 Puderbach
Geschäftsführer: Torsten Häusig
Ust. Id. Nr.: DE211478025
Fon: 0 26 84 / 97 75 59
Fax: 0 26 84 / 97 75 60
eMail: shopinfo@to-ro.de
Internet: http://www.to-ro.de
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